Möchte man ein Objekt verkaufen in Frankfurt hat man als Hauseigentümer den Verkaufszeitpunkt nicht immer selbst in der Hand. Wenn dann die Ex-Ehefrau als Miteigentümerin auf einen schnellen Verkauf aus ist oder die Geschwister erben wollen, dann muss ein solcher Objektverkauf in Frankfurt schneller über die Bühne gehen.
Aber auf der anderen Seite gibt es für die Hauseigentümer auch Situationen, bei denen sie den Zeitpunkt für einen Objektverkaufen in Frankfurt auch selbst in der Hand haben. Hierbei kann es dann vorkommen, dass beispielsweise mit zunehmenden Alter darüber nachgedacht wird, ein großes Haus gegen eine von der Größe her kleinere Eigentumswohnung einzutauschen. Hierbei können dann von den ersten Gedanken bis zu der tatsächlichen Entscheidung und dem dann stattfindenden Verkauf mehrere Jahre vergehen.
Weitere Gründe für einen Objektverkauf in Frankfurt
Hierbei müssen auch die Entwicklung der aktuellen Immobilienpreise bei einem Verkauf berücksichtigt werden. Wenn sich die allgemeinen wirtschaftlichen Gegebenheiten eintrüben, ist eine Situation gegeben, bei der der Verkauf forciert werden sollte. Wenn sich dagegen eine positive wirtschaftliche Entwicklung abzeichnet, ist die Aussicht auch auf steigende Immobilienpreise vorhanden. Hier kann man sich dann mehr Zeit lassen.
Auch die Entwicklung der Hypothekenzinsen ist wichtig. Je niedriger diese Zinsen sind, umso mehr gibt es potenzielle Käufer, die sich einen bestimmten Kaufpreis leisten können. Dadurch erhöht sich dann auch die Nachfrage auf dem Immobilienmarkt.
Objektverkauf über einen Makler oder privat?
Wenn ein Immobilienmakler eingeschaltet ist, übernimmt dieser eine große Anzahl von Schritten, die bei einem Verkauf erforderlich sind.
Dabei geht es zunächst einmal darum, die Immobilie objektiv zu bewerten. Auf dieser Grundlage wird dann vom Verkäufer der Immobilie der Angebotspreis festgelegt. Im nächsten Schritt wird dann eine aussagefähige Unterlage für die betreffende Immobilie benötigt. Hier wird auch von dem sogenannten Exposé gesprochen.
Wenn dann diese Unterlage vorhanden ist, muss das Objekt über die passenden Kanäle beworben werden. Wenn sich dann die ersten Kaufinteressenten melden, benötigen diese einen Ansprechpartner, der dann auch die Besichtigung organisiert. Danach geht es um die Verkaufsgespräche und Preisverhandlungen.
Bei einer Einigung wird dann vom Notar ein Kaufvertrag aufgesetzt, der dann vom Verkäufer und Käufer bei einem Notar-Termin unterschrieben wird.
Danach müssen dann die Zahlung des Kaufpreises und die Übergabe des Hauses gemäß den Vertragsbedingungen erfolgen.
Dabei macht die oben beschriebene Vorgehensweise deutlich, was hier eventuell an Fallstricken vorhanden ist. Deshalb sollte man sich überlegen, hier eventuell eine professionelle Unterstützung an Anspruch zu nehmen. Dabei allen bei der Einschaltung eines Makler aber auch Kosten (die sogenannten Maklergebühren oder auch als Courtage bezeichnet) an. Jedes Bundesland in Deutschland hat hier, wer dann die Maklergebühren zu bezahlen hat (welcher Anteil Käufer und welcher Anteil Verkäufer), unterschiedliche Vorschriften